Zusammenfassend lässt sich feststellen: privater Pflegezusatzschutz ist sinnvoll und wichtig. Es gibt dafür unterschiedliche Lösungen. Welche Form der Pflegezusatzversicherung am besten geeignet ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt vielmehr auf die Situation an.
Wenn Sie die Pflegelücke nicht selbst schließen können, werden Ihre Angehörigen herangezogen. Wie viel diese zahlen müssen, hängt von der persönlichen Leistungsfähigkeit ab. Falls es keine Angehörigen gibt, die für die verbleibenden Kosten aufkommen können, zahlt das Sozialamt. Eine
Private Pflegeversicherung ist deshalb sinnvoll, wenn Sie ihren Lebensstandard erhalten, Ihr Vermögen sichern und Ihre Angehörigen vor den finanziellen Belastungen der Pflege bewahren möchten.
Mit einer privaten Pflegekosten-Police werden beispielsweise nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Pflegetagegeld-Versicherung hingegen zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher fest vereinbarten Geldbetrag je Tag. Bei der Pflegerenten-Versicherung bekommt der Versicherte, sobald er ein Pflegefall ist, je nach Pflegestufe eine vereinbarte monatliche Rente.
In diesem Fall springt das Sozialamt ein und trägt die Kosten, die von der Pflegeversicherung nicht getragen werden. Oftmals müssen auch die Kinder der pflegebedürftigen Person für die Mehrkosten aufkommen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die Kinder selbst genug Einkommen zur Verfügung haben.
Ihre Empfehlung hat zum Erfolg geführt. Vielen Dank! Die Firma VFD Kassel GmbH hat sich auf Pflege- und Krankenversicherungen spezialisiert. Sie hat dadurch sehr umfassendes anwendbares Wissen, was in der Beratung deutlich wurde und meiner Frau und mir sachlich überzeugend zum Abschluss einer Pflegeversicherung verhalf. Wir haben uns vielfältig informiert, die Firma VDF Kassel GmbH konnte unserer Überzeugung nach alle weiteren Anbieter ausstechen.
Nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint allerdings, dass sich in bestimmten Branchen das Tätigkeitsbild des Versicherungsmaklers dahingehend gewandelt hat oder künftig wandeln könnte, dass es eine schadensregulierende Tätigkeit des Maklers umfasst. Für die im Streitfall maßgebliche Branche der Haftpflichtversicherung im Bereich der Textilreinigung ist dazu indes nichts vorgetragen und auch sonst nichts ersichtlich.
Bei der privaten Pflegeversicherung macht der Staat, anders als bei der privaten Krankenversicherung, Vorgaben, wie die Beiträge gestaltet werden müssen. So dürfen sich die Beiträge für Frauen und Männer nicht unterscheiden. Außerdem müssen die Unternehmen Kinder beitragsfrei mitversichern und dürfen Menschen mit Vorerkrankungen nicht abweisen. Auch kündigen darf das Versicherungsunternehmen nicht.